29 Juni 2015

Abmahnwahn die zweite – Panoramafreiheit

Ich habe letzte Woche – als ich mein Patenkind besucht habe – dieses Haus fotografiert:

https://goo.gl/maps/HcqDa

Ich stellte mir die Frage, ob ich es Online stellen darf.
Im Netz fand ich dann raus – das ich dieses Bild Online stellen darf – es fällt unter das Thema „Panoramafreiheit“ .

Zufälligerweise fand an dem Tag auch im Netz eine Debatte über diese Panoramafreiheit statt, da unsere liebe EU etwas daran ändern will.

Im Klartext: Macht ihr ein Foto von euch und im Hintergrund ist der Dom zu sehen – stellt dieses dann ins Netz (Facebook, Blog, ect.) und schon habt ihr eine Abmahnung.

Verständlicher und Informativer ist dieser Beitrag darüber: https://www.fotomagazin.de/praxis/fotorecht/fokus-fotorecht-eu-will-panoramafreiheit-einschraenken

Super!
Beutetet für dich, du machst  „nur“ ein Foto von dir mit Gebäude im Hintergrund für deine „Freunde“ – das ganze Privat und ohne bösen Gedanken – und dank der Abmahnschattenjustiz hast du eine Woche später eine höhere Geldsumme zu zahlen – als wenn du einer alten Dame die Handtasche raubst und sie dabei niederschlägst ……..

Ich bin mal gespannt – auf den 9 Juli, dann wird darüber entschieden …….