13 Januar 2012

Gardena Internetvereinbarung und die Onlineshops

Die Tage trudelte hier Post von Gardena bei uns ein.
Darin enthalten war eine „Gardena Internetvereinbarung“.

Diese sollten wir unterschreiben, wenn wir in Zukunft weiter Gardena Artikel im Internet verkaufen wollen.

Die Bedingungen sind aber meiner Meinung nach für einen Onlineshop, bzw. Versandhandel völlig unrealistisch.

Da wurde vorausgesetzt, wann man telefonisch erreichbar sein muss, wie schnell auf E-Mail geantwortet werden muss, wann man persönlich erreichbar sein muss, wie man die Artikel zu bewerben hat, ect ….

Voraussetzung war auch, das man auf jeden fall ein Ladenlokal haben muss, wo der Kunde vorbei kommen kann und sich alle Produkte anschauen kann.

Wir haben zwar ein Lager und einen Tresen Bereich, wo auch jeden Tag Kunden Ihre Ware abholen und zahlen.

Aber wenn der Kunde den Artikel sehen will, dann kommt er zu uns, wir holen den Artikel raus und zeigen/geben ihn diesen.

Nein, das ist (laut Gardena Mitarbeiter an der Hotline) zu wenig. Es muss ein Verkaufsraum mit Ausstellung sein.

Meine persönliche Meinung dazu ist die, das es denen ein Dorn im Auge ist – das deren Artikel im Internet verkauft werden. Darum ist es auch bei Ebay, Amazon und co. untersagt diese dort zu verkaufen.

Es hagelte schon Abmahnungen. Keine Ahnung warum. Vielleicht aufgrund von Druck der Baumärkte, oder anderes. Das kann ich nicht beurteilen und wäre nur spekuliert.

Das vorgehen mit deren Internetvereinbarung hat für uns als seriöser Versandhandel die Konsequenz alle Produkte aus unserem Shop zu entfernen und in Zukunft auf Produkte der Mitbewerber zu setzen.

Dies schadet zwar der Marke Gardena deutlich mehr, wenn diese in einem riesen Markt plötzlich nicht mehr verfügbar ist, aber sie wollen es ja selber so!

Leider sehen viele Hersteller im Internet das Böse. Auch anderen gefällt es nicht das wir deren Ware im Shop verkaufen. Dabei ist und wird das Internet der Vertriebsmarkt der Zukunft.

Nächste Hausaufgabe ist jetzt für mich, zu klären ob man uns überhaupt verbieten kann eine gewisse Marke im Netz zu verkaufen.

Mich wundert schon, das dies überhaupt bei Ebay und co. möglich ist.
Mal schauen, ich werde berichten 😉



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Verfasst Januar 13, 2012 von Heiko in category "Privates

1 COMMENTS :

  1. By Marco on

    Naja, „verbieten“ können sie es dir nicht, die Sachen im Internet zu verkaufen, bzw. nur indirekt.

    Sie können nämlich sagen, dass sie dich nur beliefern, wenn du dich verpflichtest, die Sachen nur unter den von ihnen genannten Bedingungen zu verkaufen. Und sie können auch Zwischenhändler nur unter der Bedingung beliefern, dass auch diese beim Weiterverkauf die genannten Bedingungen mit dem Endverkäufer vereinbaren.

    Diese Vergehensweise kann dann dazu führen — wenn sich alle in der Kette jeweils an die mit ihrem jeweiligen Lieferanten geschlossenen Vereinbarungen halten — dass du an die Waren nur noch rankommst, wenn du dich selbst verpflichtest, die Bedingungen einzuhalten.

    Solltest du, aus welcher Quelle auch immer, an die Produkte rankommen, ohne dass du dich zur Einhaltung der Bedingungen verpflichtest, dann kann der Hersteller dir m.E. nicht verbieten, die Produkte im Internet zu verkaufen.

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