7 März 2006

Ungewollte Faxwerbung

Heute ist mir der Kragen geplatzt. In den letzen Tagen mischen sich zwichen den normalen Messe Spam auch immer wieder Trittbrettfahrer. Dubiose kleine Firmen die Überteuertes Zeugs an uns per Fax verkaufen wollen:

Also habe ich mich im Internet etwas informiert und diesen Firmen heute ein nettes Fax zurück geschickt:

*Adresse*

Abmahnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 07.03.2006 erhielten wie Ihre Werbung per Fax.
Wir fordern Sie einmalig hiermit auf, dieses in Zukunft komplett zu unterlassen!

Sie senden uns unaufgefordert Werbung zu, die durch das Faxen ungewollte Kosten, wie Blätter und Tinte, verursacht. Weiterhin wird durch Ihre Werbung unser Faxgerät für wichtige Anfragen blockiert.

Sollten Sie unserer Aufforderung nicht nachkommen, so werden wir uns gezwungen sehen rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten und die entstehenden Kosten Ihnen in Rechnung zu stellen.

Sollten Sie unsere Faxnummer von einem Anbieter gekauft haben, so geben wir Ihnen den Rat sich das Geld zurück erstatten zu lassen, da wir nirgendwo eingewilligt haben Werbefaxe zu erhalten. Dies gilt auch wahrscheinlich für andere Firmen mit Faxnummern!

Damit Sie sich überhaupt noch daran erinnern, warum ich Ihnen das hier alles schreibe, bekommen sie mit diesem Anschreiben noch einmal Ihre eigene Werbung zum überprüfen zurück. Nicht, dass ich Sie lediglich aufgrund eines nicht von Ihnen zu vertretenden Missverständnisses ermahne.

Desweiteren bekommen sie von mir die Vorlage mit dem Titel „Widerruf der Genehmigung zur Speicherung meiner Daten für werbliche Zwecke“, welches Sie mir bitte innerhalb von zwei
Wochen, beginnend mit dem Datum dieses Schreibens, schriftlich bestätigen.

Sollte ich die Auskunft nach Ablauf der o.g. Frist nicht in Händen halten, müssen Sie mit einer gerichtlichen Durchsetzung meines Auskunftsanspruchs rechnen. Bitte berücksichtigen Sie, dass ich einen
Anspruch auf eine verlässliche Auskunft habe und sich bei Bestehen des bloßen Verdachtes einer sorgfaltswidrigen datenschutzrechtlichen Auskunft ein Anspruch auf Abgabe einer Versicherung an Eides Statt ergeben kann. Ebenso besteht für mich das Recht, von Ihnen die Unterschrift einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu fordern, die eine Vertragsstrafe von 2.500,00 € beinhalten kann, um die
Wiederholungsgefahr auszuschließen (BGHZ 113, 282 ff; LG Bonn, Urt. v.
22.11.2000, 11 O 112/00).

Mit diesem Schreiben möchte ich Ihnen die vollen juristischen Konsequenzen Ihres Handelns ersparen und Ihnen darlegen, was Ihnen passieren kann, wenn Sie an jemanden geraten, der nicht so gut gesinnt ist
wie ich. Zurzeit gehe ich noch davon aus, dass Sie sich der Rechtswidrigkeit Ihres Handelns nicht bewusst waren. Ich möchte Ihnen die Gelegenheit geben, sich eingehender mit dem Wettbewerbsrecht und der
Problematik des Spammings auseinander zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen
*Name*

Dazu den folgendes Beiblatt (Widerruf der Genehmigung zur Speicherung meiner Daten für werbliche Zwecke) habe ich dazu gelegt:

*Adresse*

Widerruf der Genehmigung zur Speicherung meiner Daten für werbliche Zwecke

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Aufforderungen gemäß Bundesdatenschutzgesetz betreffen sämtliche über meine Person gespeicherten Daten, die Sie anhand dieser Adressen identifizieren können:

*Unsere Adresse*

Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:

1. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten
unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen. § 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG

2. Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw. meine Adressen betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung. § 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG

3. Ich untersage Ihnen die übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung. § 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG

4. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.

5. Für die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich meine Adresse (siehe oben).

Bitte haben Sie Verständnis dafür dass ich, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren, mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren. Weitere rechtliche Schritte
behalte ich mir vor. §38 Abs. 4, § 43 Abs. 3

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Kooperation.

Mit freundlichen Grüßen

*Unterschrift*

Die Punkte

1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer
den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese
Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen
Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG

2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls
unverzüglich mir gegenüber offenzulegen.
§ 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG

habe ich ausgelasen.

Quellen:

https://www.pippir.de/forums/showthread.php?p=11055
https://www.shopblogger.de/blog/archives/3043-High-Noon.html
https://www.antispam.de/wiki/Antwortmail



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Verfasst März 7, 2006 von Heiko in category "Privates

4 COMMENTS :

  1. By zero_-_-cool on

    STRIKE!!!
    Das hat gesessen. 😀

    Schreib unbedingt was diese "Flaschen" zurückgeschrieben haben.^^

    Kann ich mir das notfalls mal kopieren, falls mich diese Spamm-Faxe mal wieder so richtig nerven?

    Antworten
  2. By Phillip on

    Endlich!
    Der erste sinnvolle Beitrag den ich hier lese. Glückwunsch!

    Antworten
  3. By Heiko (Autor) on

    @Phillip
    Und dein erster Sinnloser Beitrag 😀
    @zero_-_-cool
    Klar kannst du dir das kopieren. Steht auch so in der Quelle. Kurz vor Feierabend habe ich schon eine Antwort im Fax gehabt.
    Schreibe ich morgen was zu.

    Antworten

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