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Ab wo beginnt selbstverständlichkeit

Eine Frage, die ich mir seit Tagen stelle ist, ab wo beginnt “Selbstverständlichkeit”?

Als Shopbetreiber steht man immer mit einem Fuß vor Gericht.
Weil man ja eigentlich von Grund auf Böse ist, muss ständig damit rechnen das einen die “Anwalt-Abmahn-Polizei” erwischt.

Entweder beschäftigt man dann selber einen Anwalt, der rund um die Uhr den Shop vor Boshaften Aktionen schützt oder man liest sich selber schlau.

Das mache ich. Und so trudelten 2 Gerichtsurteile ein, die ich nicht verstehen will.

Das Werben mit “100% Original Ware” ist wettbewerbswidrig, da es eine Selbstverständlichkeit ist.

Das sollen die mal meinem Kollegen an der Service Hotline erzählen, die jeden Tag gefragt werden ob wir Originalware vertreiben.

Für mich ist das nicht selbstverständlich. Aber ich bin auch nur eine Tippse.

Genau so selbstverständlich ist es, das ein Produkt FCKW Frei ist.

Quelle: https://www.it-recht-kanzlei.de/viewNews.php?_rid=4655

Dabei handelt es sich um eine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Diese ist ungeachtet der objektiven Richtigkeit der Angabe „FCKW frei“ irreführend, da der angesprochene Verbraucher durch die Hervorhebung zu der Annahme veranlasst wird, mit der Eigenschaft des Raumklimageräts als FCKW – frei sei ein Vorzug gegenüber anderen Erzeugnissen der gleichen Gattung zu den Angeboten von Mitbewerbern verbunden (BGH, Urt. 9.7.1987 – I ZR 120/85, GRUR 1987, 916, 917 = WRP 1988, 28 – Gratis Sehtest).

Wo beginnt den Selbstverständlichkeit? Für mich ist es selbstverständlich, das ich ein 14tägiges Umtauschrecht habe. Aber dennoch muss ich darauf hinweisen! Ab wann darf/muss ich denn nicht mehr darauf hinweisen?

Ab wann handele ich “strafbar”, wenn ich darauf hinweise?

Für mich dient das ganze nur noch zur Geldmacherei. Als Anwalt würde ich heute hingehen und sofort jeden Shop abmahnen der mit diesen Dingen wirbt. Und da gibt es genügend.

Das die Richter teilweise Urteile fällen, wo ich mich frage was der Studiert hat, ist auch keine Seltenheit mehr.

Einfach Urteilen, das geht so nicht, aber nicht sagen was geht.
Wie zum Beispiel das mit der Kosmetika.

Oder auch sehr interessant finde ich dieses Urteil: 
Quelle: https://www.dr-bahr.com/news/warenpraesentation-in-supermarkt-muss-auch-fuer-kleine-kunden-passen.html

Ein Supermarkt ist dazu verpflichtet, seine Ware so zu präsentieren und in den Regalen aufzubauen, dass auch Kunden mit geringer Körpergröße – 1,50 m – an Produkte in höheren Regalen gelangen, ohne Gefahr zu laufen, sich zu verletzen, so das OLG Brandenburg (Urt. v. 06.07.2010 – Az.: 11 U 29/09).

Die Beklagte betrieb einen Supermarkt. In dem Supermarkt erlitt die Klägerin eine schwere Augenverletzung, als sie durch eine herabfallende Konservendose getroffen wurde. Sie verlangte nun die Zahlung der Behandlungskosten und die Feststellung der künftigen Ersatzpflicht.

Ab wo beginnt den da Klein? Wie hoch darf ich stapeln?
Na ja, wir sind zum Glück nur ein Online Shop 🙂

Heiko

Heiko

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