Wenn man einen Steuerberater hat, dann gilt der Mai nicht als Stichtag für die Steuererklärung, sondern der 31.12.
Und so hatte ich es auch nicht eilig mit meiner Steuer von 2015.
Bis die Eltergeldkasse der Meinung war, das ich für mein eventuelles Elterngeld nicht nur die Lohnzettel einreichen muss, sondern auch die Steuererklärung.
Da ich nun mal eben auch Selbstständnig bin.
Also habe ich am Sonntag die Zeit damit verbracht, den Posthaufen von einem Jahr zu einer ansehlichen Ordnung zu bringen.
Jetzt nur noch abgeben und hoffen das es schnell genung wieder zurück kommt 🙂
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Das kann mit dem Elterngeld Probleme bei der Steuer geben. Solange du oder deine Frau es bezieht, gilt für euch der Stichtag im Mai.
Beim ersten Kind damals, als das noch ganz neu war, gab es bei uns dadurch eine böse Überraschung und eine saftige Nachzahlung. Deswegen haben wir es beim zweiten Kind auf zwei Jahre aufgeteilt.
Aber du hast ja zum Glück einen Steuerberater zur Seite! Der wird euch schon durch den Dschungel boxen ;)