Eben im Radio gehört:
Eine Weihnachtsfeier gilt so lange als Dienst, bis der Chef geht.
In einem verhandelten Fall ging es um einen Mann, der während einer Weihnachtsfeier betrunken eine Treppe heruntergefallen war und dadurch ein Schädel-Hirn- Trauma erlitt. Das wollte er von der Berufsgenossenschaft bezahlt bekommen weil es ein „Arbeitsunfall“ war.
Das Gericht entschied:
Eine Weihnachtsfeier sei eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung und stehe deshalb unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, betonten die Richter. Die Trunkenheit des Mannes ließ das Gericht bei dem Urteil unberücksichtigt. Wenn vorher kein Verbot ausgesprochen werde, sei es üblich, dass auf Weihnachtsfeiern bis zum Ende Alkohol getrunken werde, hieß es zur Begründung.
Die Dienstzeit/Weihnachtsfeier endet dann wenn der Chef geht.
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