Tja, das erleben wir häufiger.
Gas nicht bezahlt und abgeklemmt.
Ist mir zwar vor knapp 11 Jahren mit meinem Stromanschluss passiert (als ich noch so jung war wie ich heute aussehe) aber der wurde nach Barzahlung des Betrages am selben Tag wieder geöffnet.
Bei Gas sieht das alles etwas anders aus.
Ist der Zähler erstmal stillgelegt, so muss (zumindest hier in Köln) erstmal eine Gasprüfung vor Inbetriebnahme gemacht werden.
In Köln ist es erlaubt das die Gasleitung bis zu einem Liter pro Stunde an Gas verlieren darf. Das ist ungefährlich und bei alten Häusern normal.
Wenn der Zähler aber nach bezahlter Rechnung wieder angeklemmt wird, dann zählt das wie ein Neuanschluss.
Sprich, die Gasleitung darf bei der Prüfung kein Gas verlieren. Wenn doch muss die Gasleitung abgedichtet werden, was wiederum der Mieter tragen muss, weil durch ihn das ganze ja erst ins Rollen gekommen ist.
Einen Strömungswächter und eine Thermische Sicherung müssen zudem auch noch eingebaut werden.
Je nach alter des Hauses und Laune des Prüfers kann es auch passieren dass die Gasleitung neu befestigt werden muss.
Also immer brav eure Gasrechnung bezahlen, denn alles andere ist teuer 😀
Da kann euch nämlich der Mieter von unserem Kunden seit ein paar Tagen ein Lied von singen.
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