Categories: Privates

Haftpflicht für Schaden an 0 Euro teil

Ein Freund wollte sich ein neues Notebook kaufen und ich verwies ihn an den Media Markt. Die hatten die Aktion das jeder 10te Kunde gewinnt und wenn es da genau so viel kostet wie beim Mitbewerber, dann soll er es doch versuchen.

Hat er auch. Gleich 2-mal. Erst morgens ein und dann abends eins.

Und beide hatten zufällig die gleiche “Losnummer”.
Und beide haben gewonnen …… der  …… Glückspilz ……

Nun war er bei mir zu besuch, damit ich ihm dabei Helfe die einzurichten.
Währen ich an dem Notebook fummelte und Kaffee trank, kam mir die Frage auf:

Wenn ich nun den Kaffee über das Notebook schütte und es meiner Versicherung melde, dann muss ich die Quittung des Notebooks vorlegen.
Da steh zwar + 599 Euro aber da drunter auch minus 599 Euro.

Und somit steht auf der Quittung 0 Euro

Ob die Versicherung da was bezahlt?

Heiko

Heiko

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  • Bei Kaffee im Notebook zahlt die Versicherung nie, egal wie viel das Ding jetzt wirklich gekostet hat.

    • Doch, tut sie - da es nicht mein Notebook ist und ich auch "grob fahrlässigkeit" in meinem Vertrag habe.

  • Mal davon abgesehen, ob die Versicherung zahlen muss, oder ob es vertraglich ausgeschlossen ist (sei es, dass Flüssigkeitsschäden ausgeschlossen sind, oder evtl. Gefälligkeiten oder grobe Fahrlässigkeit nicht versichert ist):
    Du musst zahlen (es sei denn, auch hier käme man wieder mit der Gefälligkeit raus, glaube ich aber eher nicht...). Der langen Rede kurzer Sinn: Der Kaufpreis von 0 euro verhindert die Ersatzpflicht nicht, weder deine noch die der Versicherung. Denn der Geschädigte ist so zu stellen, als ob das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre. Und dann hätte er ein funtionierendes Notebook. Deshalb sind auch, wenn Reperatur nicht (wirtschaftlich sinnvoll) möglich ist, die Wiederbeschaffungskosten zu ersetzen und nicht die Anschaffungskosten.

    Interessanter wäre es gewesen, wenn du ihm das Notebook kaputt gemacht hättest und er dann in den MM gegangen wäre und sein Notebook gewonnen hätte. Ob du/die Versicherung dann hätte zahlen müssen, weiß ich aus dem Kopf nicht.

  • Die Versicherung von grober Fahrlässigkeit hat sich inzwischen am Markt besonders in der Hausratversicherung fast durchgesetzt. Kaum eine Versicherung möchte in Vergleichstest schlecht darstehen, weil ihr dieses Kriterium fehlt. Der Markt verlangt es so. In Zukunft ist also das Anlassen des Adventskranzes oder die brennende Zigarette kein Problem mehr.

  • Zack: Ich weiß wie es gemeint ist aber ich fürchte, für den ein oder anderen klingt das wie eine Einladung o_O
    Es gibt bestimmt ein paar Deppen die sagen "wieso, zahlt doch die Versicherung falls was passiert" und gehen aus dem Haus während die Kerze gemütlich den trockenen Kranz, den Tisch, das Haus abfackelt^^

  • Genau aus diesem Grund sollte man, wenn man gesunden Menschenverstand anwendet, grobe Fahrlässigkeit niemals mitversichern! Das war von mir auch kein Aufruf, sondern eine Beschreibung der aktuellen Situation :-)

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Heiko

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