Das habe ich im „Action“ gesehen:
Ich weiß nicht so recht, was ich von dem Schild halten soll. Was denkt ihr über dieses Schild?
Auf einer Lieferung Filament stand: No Trampling. Ich musste mir eine englisch schwache, unbeholfene Person…
Das muss nur noch angemalt werden. Mal schauen ob ich dazu komme. Quelle: https://makerworld.com/de/models/1987944-fairy-cottage-the-christmas-tree-house
Ich hatte in Ehrenfeld einen Termin und bin mit der Bahn die halbe Strecke gefahren…
Mein linkes Knie tut immer noch weh, auch jetzt mit 30 Kilo weniger. Nach dem…
Unser Sohn hat von chinesischen Fingerfallen gehört und wollte wissen, ob diese funktionieren. Also habe…
Wenn es draußen trocken ist, gehe ich ja mittlerweile fast alles zu Fuß. Und so…
View Comments
Ja, ein solches Schild ist sinnvoll und rechtlich empfehlenswert – besonders in Deutschland oder ähnlichen Rechtsräumen mit Jugendschutzgesetzen.
Warum das Schild sinnvoll ist:
1. Gesetzliche Grundlage: Nach dem deutschen Waffengesetz (§ 2 Abs. 1 WaffG) dürfen bestimmte Messer (z. B. Einhandmesser, feststehende Messer mit Klingenlänge über 12 cm) nicht an Personen unter 18 Jahren verkauft oder abgegeben werden.
2. Jugendschutz: Auch abseits des Waffengesetzes verlangt das Jugendschutzgesetz (JuSchG), dass gefährliche Gegenstände nicht an Minderjährige abgegeben werden dürfen.
3. Haftung und Schutz: Ein Schild wie
„Abgabe von Messern nur an Personen ab 18 Jahren – bitte Ausweis bereithalten“
zeigt, dass Sie Ihre Sorgfaltspflicht ernst nehmen und schützt Sie im Fall einer Kontrolle oder Reklamation.
4. Verbraucheraufklärung: Es signalisiert auch Kund*innen, dass es sich um einen regulierten Artikel handelt, was Vertrauen schafft
Da sagt das oben bemühte WaffG aber gerade das Gegenteil zu Einhandmessern. Nur das dort definierte "führen" ist grundsätzlich verboten (auch über 18).
Übersichtlich hier:
https://internetwache.polizei.nrw/sites/default/files/2025-02/waffenkalender-2025_0.pdf