Wieso müssen wir jetzt immer diesen Satz unter unsere Rechnung setzen?
Wichtig für Privatkunden:
Wir sind gesetzlich verpflichtet, darauf hinzuweißen, das seit dem 01.08.2004 auch private Auftraggeber Rechnungen über Arbeiten an Ihrem Haus, Ihrer Wohnung oder Ihrem Grundstück, zwei Jahre lang aufbewahren müssen. Die Nichtaufbewahrung kann mit einer Geldbuße von bis zu 500,00 Euro geahndet werden.
Wieso sind wir für die Belehrung seiner Steuerpflicht zuständig? Wieso werden auch wir bestraft wenn wir den Kunden nicht aufklären? Warum sind wir für die Steuer unseres Kunden zuständig?
Wer Eigentum besitzt hat noch mehr Pflichten! Müssen wir die demnächst auch noch unseren Kunden immer eine Steuerlektüre mit beiliegen?
Mich ärgert dieser Unsinn, weil wir durch die ganzen Zusätze des Finanzamtes unnötige kosten haben.
Die einfache Rechnung hat bei uns normalerweise 1~2 Seiten.
Mit Überweisungsträger und Monteurbericht sind es dann immer ca. 20 Gramm und kostet 55 Cent.
Am Anfang haben wir die Zusätze noch irgendwo hingequetscht. Das geht mittlerweile nicht mehr (kein Platz – sieht schlecht aus) und prompt kommt eine neue Seite dazu.
Damit kommen wir über 20 Gramm und dann kostet der Brief 95 Cent!
Das summiert sich im laufe eines Jahres!
Hauptsache das Finanzamt spart sich die Mühe seinen Bürger selber aufzuklären.
*Kopschüttel*
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Kann man sowas nicht auf der Rückseite des Schreibens unterbringen? So ähnlich wie es oft z.B. mit den AGB gemacht wird? Oder ist da auch schon kein Platz mehr?