Categories: Privates

Nachtrag

Ok, das ich die 15 Euro bezahlen muss und nicht drum herum komme ist mir klar.
Bin es auch selber schuld, auch wenn ich es für übertrieben halte!

Aber mir ist auf der Rückseite des Zahlscheines was aufgefallen.

Wegen der umseitig bezeichneten Ordnungswidrigkeit werden Sie hiermit verwarnt. Die Verwarnung wird nur wirksam, wenn Sie mit ihr Einverstanden sind und das festgesetzte Verwarnungsgeld innerhalb einer Woche überweißen …..

Und wenn ich nicht einverstanden bin, bzw. nicht bezahle?
Ich habe schon öfter gehört dass die einen einfach vergessen.
Aber wenn nicht? Bekomme ich dann nur eine Erinnerung? Dann warte ich lieber 😀

Oder erwartet mich dann direkt eine höhere Mahngebühr?

*Gute Nacht*

Heiko

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Heiko

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