Das bekam ich heute von der Bundesnetzagentur per E-Mail:
Ihre Nachricht vom: 08.04.2008
Unser Zeichen: ******
Missbrauch der Rufnummer (0)900 ********
Hier: Keine Verpflichtung zur Zahlung von Telefonentgelten für diese Rufnummer
Sehr geehrter Herr *,
sie hatten sich seinerzeit mit einer Beschwerde bezüglich der Premium-Dienste-Rufnummer (0)900 ******, die regelmäßig mit einem Gewinnversprechen beworben worden war, an die Bundesnetzagentur gewandt.
Die Rufnummer, die im Netz der Firma ****** GmbH, *** strasse **, 6**** *****, geschaltet war, hat die Bundesnetzagentur bereits am 16.04.08 abgeschaltet. Dies hatten wir mit Schreiben vom 25.04.2008 den Verbrauchern, die sich bis zu diesem Zeipunkt bei der Bundesnetzagentur beschwert hatten, auch mitgeteilt. Rufnummerninhaber und Nutzer der Rufnummer war die Firma *** , Bulgarien.
Wir weisen nunmehr ergänzend hierzu noch auf Folgendes hin:
Eine aus gegebenem Anlass durchgeführte nochmalige Analyse der bis dato gefunden Ermittlungsergebnisse hat gezeigt, dass die bei einem Anruf bei der in der Betreffzeile genannten Rufnummer zu hörende Preisansage zumindest in den von der Bundesnetzagentur durchgeführten Kontrollanrufen nicht den Vorgaben des § 66b Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) entsprach. Dies hat nach Auffassung der Bundesnetzagentur zur Folge, dass ein Endnutzer der diese Rufnummer angewählt hat und diese fehlerhafte Preisansage gehört hat, nach § 66g Nr. 1 TKG nicht zur Zahlung des Entgelts verpflichtet ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bundesnetzagentur
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