Am Samstag war ich mal wieder in meinem Minijob tätig. Parallel zu den Kölner Lichtern fand am Rande von Köln eine Veranstaltung zu Gunsten von Krebskranken Kindern statt.
Rund 1300 Gäste feierten friedlich zu Kölscher Musik, die Live von diversen Bands performt wurde.
Zum Abschluss gab es dann noch ein Feuerwerk.
Alles war friedlich, bis auf zwei betrunkene die wir nicht rein ließen und die dann an mehreren Stellen versucht haben über den Zaun zu klettern. Aber auch die waren irgendwann weg.
Ich habe allerdings wieder was dazu gelernt.
Wir sollten am Eingang die Taschen kontrollieren. Folgende Dienstanweisung erhielten wir dazu.
Den Gast auffordern die Tasche zu öffnen. Rein schauen von oben ist ok. Von unten / außen an die Tasche greifen und fühlen was drin ist, ist auch ok.
Sollte ein verbotener Gegenstand drin sein, wie in dem Fall Getränke, Essen oder Waffen – den Gast auffordern dieses aus der Tasche raus zu holen und selber zu entsorgen, bzw. in den Müll zu werfen.
Selber dem Gast in die Tasche greifen und darin wühlen und oder den verbotenen Gegenstand raus holen und oder entfernen gilt als Diebstahl!
Selbst wenn der Kunde die Sache selber raus holt, darf ich es nicht annehmen. Er muss es auch selber entsorgen. Es gab wohl in der Vergangenheit Anwälte die es genau darauf angelegt haben. Oder Gäste die danach meinten es würden Gegenstände in der Tasche fehlen.
Wir haben ordentlich entsorgen lassen.
Das gab zwar viel Diskussionen, aber dafür sind wir ja da und irgendwann hat man ein dickes Fell 🙂
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