Wir halten uns seit dem 01.01.2009 an die neue fünfte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung, die uns nicht wenig Geld kostet.
Aber das interessiert keine Sau, ob wir uns daran halten oder nicht.
Viel wichtiger ist es darauf hinzuweisen.
Wie das Erfolgen muss, kann uns keiner verbindlich sagen.
Aber abgemahnt werden darf darüber und dann entschieden, was drin stehen muss.
Der gleiche Schwachsinn wie mit dem Rückgaberecht.
Keinen interessiert es, ob wir es wirklich einhalten, aber wehe wir weisen nicht darauf hin.
Es gibt zurzeit nicht mal eine Kontrollstelle für die Verpackungskontrolle 2009.
Wir weisen jetzt mit einem Text in unseren AGBs darauf hin.
Uns bleibt eh nichts anderes übrig abzuwarten was in der nächsten Abmahnwelle passiert ……
Hier noch ein paar Randinformationen:
Rechtliche Information
https://www.it-recht-kanzlei.de/verpackungsverordnung-neu.html
https://www.internetrecht-rostock.de/neue-verpackungsverordnung-versandhandel.htm
Offizielles vom Bund zur 5te Änderung für 2009 als PDF
Ein Lizenzrechner bei einem Anbieter
https://www.baehr-verpackung.de
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