Benutzte Kosmetika sind nicht vom Widerrufsrecht ausgeschlossen
https://www.shopbetreiber-blog.de/2010/07/16/olg-koeln-kosmetik-widerrufsrecht/
Es wird immer schlimmer ………
Der Bahnhof in Bad Kissingen ist nicht so belebt. Nun hatten wir aber zwei Menschen…
Wenn man etwas achtsam ist, sieht man manchmal echt schräge Dinge. Wie das hier in…
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Da hast du aber die Entscheidung nicht richtig gelesen....
Es geht nur um eine Formulierung in der Widerrufsbelehrung.
Ok, das wird auch immer schlimmer, aber ist dann doch was anderes.
Theoretisch kann man auch benutzte Kosmetika zurück geben, der Wertersatz beträgt aber dann 100% des Kaufpreises, daher lohnt es sich nicht.