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Benutzte Kosmetika sind nicht vom Widerrufsrecht ausgeschlossen

Benutzte Kosmetika sind nicht vom Widerrufsrecht ausgeschlossen

https://www.shopbetreiber-blog.de/2010/07/16/olg-koeln-kosmetik-widerrufsrecht/

Es wird immer schlimmer ………

Heiko

Heiko

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  • Da hast du aber die Entscheidung nicht richtig gelesen....

    Es geht nur um eine Formulierung in der Widerrufsbelehrung.
    Ok, das wird auch immer schlimmer, aber ist dann doch was anderes.

    Theoretisch kann man auch benutzte Kosmetika zurück geben, der Wertersatz beträgt aber dann 100% des Kaufpreises, daher lohnt es sich nicht.

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