Gelddruckmaschine

Eine Nachricht sprang mir gerade ins Gesicht:

Datenschutzerklärung oder Abmahnung bis 50000 Euro

Bald wird es Realität das neue Telemediengesetz in Deutschland. Verabschiedet am 17.Jänner 2007* kann es umgangssprachlich als Internetgesetz verstanden werden. Es gilt für jede Website/Blog – völlig egal ob geschäftlich, gewerblich, privat oder sonstwie verstanden.

*Bei Wikipedia steht 18 Januar 2007

Ja, da gehe ich lieber alte Leute überfallen oder junge zusammen schlagen.
Das ist weniger schlimm. Nicht? Muss aber, weil die Strafe da nicht so hoch sind!

*Kopfschüttel*

Echt zum Kotzen so was.

In meinem Impressum habe ich das zum Glück schon seit eh und je drin.
Habe aber mal das Wort Datenschutz zum Link hinzugefügt.

Was in euren Blog/Page sollte findet Ihr hier:
https://www.luebeckonline.com/mustervertrag/agb/muster-fuer-eine-datenschutzerklaerung.html
https://www.law-blog.de/203/datenschutzerklaerung-webseite/

3 Gedanken zu „Gelddruckmaschine“

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