2 Kommentare zu „Kein Messerverkauf unter 18 Jahren!“

  1. Ja, ein solches Schild ist sinnvoll und rechtlich empfehlenswert – besonders in Deutschland oder ähnlichen Rechtsräumen mit Jugendschutzgesetzen.

    Warum das Schild sinnvoll ist:
    1. Gesetzliche Grundlage: Nach dem deutschen Waffengesetz (§ 2 Abs. 1 WaffG) dürfen bestimmte Messer (z. B. Einhandmesser, feststehende Messer mit Klingenlänge über 12 cm) nicht an Personen unter 18 Jahren verkauft oder abgegeben werden.
    2. Jugendschutz: Auch abseits des Waffengesetzes verlangt das Jugendschutzgesetz (JuSchG), dass gefährliche Gegenstände nicht an Minderjährige abgegeben werden dürfen.
    3. Haftung und Schutz: Ein Schild wie
    „Abgabe von Messern nur an Personen ab 18 Jahren – bitte Ausweis bereithalten“
    zeigt, dass Sie Ihre Sorgfaltspflicht ernst nehmen und schützt Sie im Fall einer Kontrolle oder Reklamation.
    4. Verbraucheraufklärung: Es signalisiert auch Kund*innen, dass es sich um einen regulierten Artikel handelt, was Vertrauen schafft

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