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Du darfst bis heute früh da Parken 🙂 ab 6:01
Hm,
es handelt sich zwar um einen Zeitraum für das Datum als auch einen weiteren für die Zeit. Ich vermute jedoch, dass hier beides zusammen zu sehen ist und der Anfang der Zeit auf den 30.6. abends 20 Uhr und das Ende des Zeitraumes auf den 4.7. um 6.00 Uhr fällt.
Hätte man die tägliche Einschränkung zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr gewünscht, wäre wahrscheinlich vor der Zeitangabe ein „jeweils“ stehen müssen. Oder besser „jeweils/täglich von 20 h bis 6 Uhr“ oder so.
Dennoch könnte ich mir vorstellen, dass Politessen auch am 4.7. nach 20 Uhr (und natürlich vor 6 Uhr) Knöllchen verteilen.
* „notwendig gewesen“ anstelle „stehen müssen“.
Kommt davon, wenn man Sätze nur halb korrigiert. 😉
Wobei die Frage ist ob der Zusatz überhaupt gültig ist, da dieser auf dem PC geschrieben wurde. Ich behaupte du kannst ab 6 Uhr dort parken
Ich denke schon, dass der Zusatz gültig ist. Man muss ihn sich halt als zusätzliches Schild untendrunter vorstellen, vermute ich. Soviel werden Richter dann wohl voraussetzen. Und klar ist der Aufwand bestimmt größer als die 10-15 E, die man ggf. dafür berappen muss bzw. gegen die man dan Widerspruch einlegt. Interessant finde ich die Frage allemal.
Mal gucken, vielleicht frage ich ja mal in der Fahrschule hier um die Ecke. 😉
Ein paar Meter weiter parken und nicht mit so einen Unsinn die Zeit verschwenden. Landet dann doch mal die Knolle hinterm Scheibenwischer ist der Aufwand groß, um die Stadt vom Gegenteil zu überzeugen. Und selbst wenn man dann die 15,-€ nicht zahlen muss, so hat man doch einen großen Teil seiner Freizeit hierfür geopfert – und ob die 15,-€ Wert war!? 😉