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Ein Kommentar

  1. Grübler Grübler

    Warum nicht?
    Wer für die (mir unbekannte) Firma ‚Keine‘ Werbung austrägt, kann nach zu dem Stop-Schild regelkonformer etwaiger Vorfahrtsgewährung (zum Spiele eilende Kinder des Hauses?) die Postsendungsempfangsbehältnisse entsprechend bestücken.

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