2 Februar 2015

Doch keine Handwerksrolleneintragung

Nach dem ich das Schreiben von der Handwerkskammer erhielt, setzte ich mich mit meinem Steuerberater in Verbindung. Er teilte mir mit, was ihr lieben Leser mir auch freundlicherweise schon in den Kommentaren mitgeteilt hattet.

Ich hatte bei der Gewerbeanmeldung folgendes angegeben:

„Betreuung, Aufbau, Installation, Reparatur, Handel und Wartung von Clients, Servern, Webseiten und mobilen Endgeräten.“

Die Reparatur und Installation von Hardware fällt teils unter das „Handwerk“ bzw. in den Beruf des Informationstechnikers.

Also war ich letzte Woche Freitag – auf das anraten meines Beraters – beim Gewerbeamt und habe eine Änderung vornehmen lassen.

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Das war gar nicht so einfach. Die hätten mich am liebsten aufgefressen.
Nicht wegen der Änderung. Das geht normalerweise ohne Probleme.

Keine Ahnung warum, die beiden Damen in dem Zimmer hatten wohl einen schlechten Tag und ließen es an mir raus.

Das ging soweit, das sie mir am Ende die neue Gewerbeanmeldung in die Hand drückte und meinte ich solle alles prüfen und dann Unterschreiben.

Mir vielen zwei Fehler auf. Unter anderen das ich das Gewerbe nicht mehr im Nebenerwerb betreibe sondern laut der neuen Anmeldung im Haupterwerb. Sie schaute auf die alte Anmeldung vor sich und meinte völlig genervt, das war bei der alten Anmeldung auch so angegeben. Ich entschuldigte mich dafür, bat das noch zu ändern.

Als ich dann später im Auto auf dem Weg zur Arbeit war, kam ich nicht über den Gedanken hinweg – das ich bei der ersten Anmeldung den Hacken falsch gesetzt habe.

Mir viel ein, das ich ja auch ein Beiblatt vom Finanzamt für das „Nebengewerbe“ bekam. Also schaute ich zuhause in meine Unterlagen. Dort hatte ich noch eine eingescannte Kopie von der alten Gewerbeanmeldung. Und siehe da, dort hatte ich es richtig angegeben!

Sie hatte den Fehler gemacht und mich dann dreist belogen…..

Aber egal, das Thema war durch und mein Gewerbe geändert.

Nun lautet mein Gewerk: „Vertrieb und Beratung von Clients, Server, Webseiten und mobilen Endgeräten, Installation und Reparatur von Software“

Damit darf ich dann zwar keinen PC aufschrauben, aber das hatte ich eh nicht vor.
Heute erhielt ich dann eine E-Mail von meiner zuständigen Sachbearbeiterin beim Steuerberater:

Sehr geehrter Herr *,

 

ich hatte heute morgen direkt noch einmal mit der Handwerkskammer telefoniert um sicher zu gehen das meine Email auch angekommen ist. Zum Glück, denn es stellte sich heraus, dass die auf dem Schreiben angegebene Email nicht ganz korrekt ist. Jedenfalls habe ich das Schreiben noch einmal an die richtige Email Adresse weitergeleitet und leite Ihnen nun die Antwort Ihres Sachbearbeiters weiter. Das Verfahren zur Eintragung wurde eingestellt. Insoweit haben sich Ihre Bemühungen beim Gewerbeamt gelohnt.

Sehr schön 🙂

Und es war die richtige Entscheidung, mir für den Anfang einen Steuerberater zur Hilfe zu nehmen. Weil dieser eben mir nicht nur in Steuerbelangen hilft, sondern auch sonst viele Fragen beantwortet.

Wir wollen dieses Jahr mit Familie beginnen und da kommt dann Elterngeld-Steuertrick, eigene Firma und anderes aufeinander.

Da habe ich lieber einen Fachmann an meiner Seite 🙂

 



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Verfasst Februar 2, 2015 von Heiko in category "Privates

2 COMMENTS :

  1. By jongleurin on

    Oh, wie spannend, ihr beginnt mit Familie! Wenn man so lange mitliest, ist es fast so, als würde man das im eigenen Umkreis erfahren. Ich hoffe, du wirst auch darüber ein wenig bloggen wollen. Viel Gutes wünsche ich euch für diese spannende Phase!

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  2. By Daniel on

    Ob du inzwischen gelernt hast, dass du einen PC durchaus öffnen und Komponenten austauschen darfst ohne Handwerksrolle?

    Antworten

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