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Ja, ein solches Schild ist sinnvoll und rechtlich empfehlenswert – besonders in Deutschland oder ähnlichen Rechtsräumen mit Jugendschutzgesetzen.
Warum das Schild sinnvoll ist:
1. Gesetzliche Grundlage: Nach dem deutschen Waffengesetz (§ 2 Abs. 1 WaffG) dürfen bestimmte Messer (z. B. Einhandmesser, feststehende Messer mit Klingenlänge über 12 cm) nicht an Personen unter 18 Jahren verkauft oder abgegeben werden.
2. Jugendschutz: Auch abseits des Waffengesetzes verlangt das Jugendschutzgesetz (JuSchG), dass gefährliche Gegenstände nicht an Minderjährige abgegeben werden dürfen.
3. Haftung und Schutz: Ein Schild wie
„Abgabe von Messern nur an Personen ab 18 Jahren – bitte Ausweis bereithalten“
zeigt, dass Sie Ihre Sorgfaltspflicht ernst nehmen und schützt Sie im Fall einer Kontrolle oder Reklamation.
4. Verbraucheraufklärung: Es signalisiert auch Kund*innen, dass es sich um einen regulierten Artikel handelt, was Vertrauen schafft
Da sagt das oben bemühte WaffG aber gerade das Gegenteil zu Einhandmessern. Nur das dort definierte „führen“ ist grundsätzlich verboten (auch über 18).
Übersichtlich hier:
https://internetwache.polizei.nrw/sites/default/files/2025-02/waffenkalender-2025_0.pdf