Heute wurde endlich der Mist das Thema Panoramafreiheit vom Tisch gekehrt.
Damit darf ich auch weiterhin Fotos von „öffentlichen“ Kunstwerken in diesem Blog posten.
Heute wurde endlich der Mist das Thema Panoramafreiheit vom Tisch gekehrt.
Damit darf ich auch weiterhin Fotos von „öffentlichen“ Kunstwerken in diesem Blog posten.
Ich habe letzte Woche – als ich mein Patenkind besucht habe – dieses Haus fotografiert:
Ich stellte mir die Frage, ob ich es Online stellen darf.
Im Netz fand ich dann raus – das ich dieses Bild Online stellen darf – es fällt unter das Thema „Panoramafreiheit“ .
Zufälligerweise fand an dem Tag auch im Netz eine Debatte über diese Panoramafreiheit statt, da unsere liebe EU etwas daran ändern will.
Im Klartext: Macht ihr ein Foto von euch und im Hintergrund ist der Dom zu sehen – stellt dieses dann ins Netz (Facebook, Blog, ect.) und schon habt ihr eine Abmahnung.
Verständlicher und Informativer ist dieser Beitrag darüber: https://www.fotomagazin.de/praxis/fotorecht/fokus-fotorecht-eu-will-panoramafreiheit-einschraenken
Super!
Beutetet für dich, du machst  „nur“ ein Foto von dir mit Gebäude im Hintergrund für deine „Freunde“ – das ganze Privat und ohne bösen Gedanken – und dank der Abmahnschattenjustiz hast du eine Woche später eine höhere Geldsumme zu zahlen – als wenn du einer alten Dame die Handtasche raubst und sie dabei niederschlägst ……..
Ich bin mal gespannt – auf den 9 Juli, dann wird darüber entschieden …….
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