6 Februar 2007

Online-Abmahnung in zwei Minuten

Was sich im Titel sehr Ironisch anhört wird sogar in der „Offline“ Welt real.

Dieser Service bietet Ihnen die Möglichkeit, den Falschparker sofort online abmahnen zu lassen – ohne das finanzielle Risiko der Abschleppfälle und ohne zeitraubenden Kanzleibesuch! Sie geben die Daten in das Formular ein und in wenigen Tagen erhält der Falschparker ein Schreiben vom Rechtsanwalt mit Parkverbot und Unterlassungsaufforderung. Die Kosten hierfür werden direkt dem Falschparker in Rechnung gestellt und wenn nötig von ihm eingeklagt.

https://www.parkplatzdieb.de/abmahnung

Ich erspare mit mein Kommentar und schüttel nur den Kopf ………..

Quelle: Gulli.com



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Verfasst Februar 6, 2007 von Heiko in category "Privates

1 COMMENTS :

  1. By dunni on

    find ich gut, denn wen jemand auf meinem privatgrundstück parkt, und ich ihn abschleppen lassen möchte, darf ich erstmal den abschlepper bezahlen, und dann hoffen, dass ich von demjenigen das geld wieder bekommen.
    so habe ich kein finanzielles risiko, und es ist ja schließlich nicht mein problem, wenn jemand meinen parkplatz/grundstück benutzt, nur um parkgebühren zu sparen

    Antworten

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