2 Kommentare zu „Füllmaterial“

  1. Eingangsrechnungen schreddern? Damit wäre ich aber mit einem Blick auf § 257 HGB und die steuerlichen Vorschriften vorsichtig. Vor allen Dingen mit dem Vorsteuerabzug kann es arge Probleme geben, wenn der Prüfer es drauf anlegt.

    Oder werden die Rechnungen extra zur Prüfung durch die Azubine kopiert bzw. elektronisch erhaltene Rechnungen ausgedruckt? Dann ist das Schreddern OK.

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