Folgende E-Mail habe ich eben von einer bekannten bekommen:
Katja Gorol an Heiko
12:30 (Vor 19 Minuten)
Kann das wahr sein Heiko?
———- Forwarded message ———-
From: Info@*.ag
Date: 15.09.2006 12:01
Subject: Skandal! Deutschsprachiges Internet wird (zwangs-)archiviert.
To: Info@*.ag
Skandal! Deutschsprachiges Internet wird (zwangs-)archiviert.
Jeder, absolut jeder ist nach dem neuen Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek verpflichtet, jede einzelne seiner Internet-Seiten (egal wie privat diese ist) binnen einer Woche nach Veröffentlichung, kostenfrei bei der deutschen Nationalbibliothek abzuliefern.
Verstößt man gegen diese Auflage drohen Strafen bis zu € 10.000.-!
Auch wenn sich das unglaublich anhört.
Das ist kein Scherz!!!
siehe:
https://*****
Also liefere brav alle deine privaten Internet-Seiten sofort ab ansonsten drohen dir bis zu € 10.000.- Busgelder!
Alternativ kannst du natürlich auch mit uns zusammen dagegen protestieren, denn wir wollen uns das nicht gefallen lassen!
Für uns ist das der größte Skandal den das deutsche Internet je erlebt hat!
Ich habe ja schon viel Spam mist gesehen, aber das fand ich schon irgenwie lustig.
Bei der genannten URL landet man auf einem Forum, wo man sich extra anmelden muss.
Gesagt getan findet man dort folgendes vor:
Jeder absolut jeder ist nach dem neuen Gesetz:
Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek,
Verpflichtet jede einzelne seiner Internet-Seiten (egal wie privat diese ist) binnen einer Woche nach veröffentlichung kostenfrei bei der deutschen Nationalbibliothek abzuliefern.
Verstößt man gegen diese Auflage drohen Strafen bis zu € 10.000.-!
Das ist kein Scherz!!!
Zitat:
…„Nicht nur Online-Medien sind Veröffentlichungen. Auch eine private Homepage ist eine Publikation, ob mit Passwort geschützt oder nicht“, sagt Stephan Jockel von der Deutschen Nationalbibliothek. „Sie gehört genauso wie Weblogs und Foren zum kulturellen und geistigen Schaffen unserer Gesellschaft. Eine Pflichtablieferungsverordnung wird den Sammelauftrag noch einmal konkretisieren.“ Bald stehen also auch private Fotos, Texte und Tonaufnahmen in der Nationalbibliothek….
………………….
….Denn ab sofort – und auch dafür gibt es einen Passus im Gesetz – haben Autoren und Betreiber deutschsprachiger Internetseiten die Pflicht, ihre Werke „in einfacher Ausfertigung abzuliefern“, und das auch noch „vollständig, in einwandfreiem, nicht befristet benutzbaren Zustand“. Um die Forderung zu unterstreichen, droht das Gesetz unter dem Paragrafen 19 gleich ein Bußgeld von bis zu 10000 Euro an. ….
Internet Jäger des virtuellen Schatzes – Panorama – sueddeutsche.de
Ich behaupte mal das dies Hoax oder Fake ist.
Ich werde mich später mal in Ruhe damit auseinander setzen.
Oder vieleicht findet einer von euch darüber etwas.